Die Pensionskasse T-Systems hat durch die Rechtsform der Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist entsprechend unabhängig von T-Systems Schweiz AG.

Oberstes Organ der Pensionskasse T-Systems ist der Stiftungsrat. Seine Mitglieder werden jeweils für 3 Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode begann am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026. Es besteht Parität, das heisst es sind gleich viele Vertreter der Arbeitgeber wie Vertreter der Arbeitnehmer gewählt. Der Stiftungsrat wählt die Geschäftsführung.

Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehören:

•das Erlassen und die Änderungen des Reglements
•die Festlegung der Anlagestrategie
•die Überwachung der Geschäftsführung und der Vermögensanlage

  • Arbeitgeber-Vertreter

    • Andreas Heselschwerdt

      Vizepräsident des Stiftungsrats

    • Madlen Richter

      Mitglied des Stiftungsrats

    • Michel Grandchamp

      Mitglied des Stiftungsrats

  • Arbeitnehmer-Vertreter

    • Ivan Bragagnolo

      Präsident des Stiftungsrats

    • Martin Lehner

      Mitglied des Stiftungsrats

    • Peter Amsler

      Mitglied des Stiftungsrats