Verzinsung Altersguthaben, Grenzbeträge 2022, Deckungsgrad und Reglementanpassungen per 01.01.2022

Geschätzte Versicherte

Wir sind erfreut euch mitteilen zu dürfen, dass der Stiftungsrat den Zinssatz für die Basis- und Zusatzkasse 2021 auf 2.5% festgelegt hat. Dieser liegt somit deutlich über dem BVG-Zins von 1.00%.

Versicherten, die im Laufe von 2022 aus unserer Pensionskasse austreten, wird ein Zins von 1,0% (BVG-Mindestzinssatz für 2022) auf ihrer Austrittsleistung gutgeschrieben. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten werden per 1. Januar 2022 nicht erhöht.

Der reglementarische Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2022 CHF 14’340.- und die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 21’510.-.

Der Deckungsgrad per 31.12.2021 liegt bei 130%

Per 1. Januar 2022 wurden nachstehende Reglementanpassungen vorgenommen:

Art. 5 – Versicherter Lohn
Ziffer 7: Eine Veränderung des Koordinationsabzugs führt neu zu einer Anpassung des versicherten Lohnes.

Art. 14 – Todesfallkapital
Ziffer 3, Bst. d): Neue Gruppe der Begünstigten: Eltern und Geschwister der verstorbenen Person.