Verzinsung Altersguthaben, Grenzbeträge 2021 und freiwillige Weiterversicherung

Geschätzte Versicherte

Wir sind erfreut euch mitteilen zu dürfen, dass der Stiftungsrat den Zinssatz für die Basis- und Zusatzkasse 2020 auf 2.25% festgelegt hat. Dieser liegt somit deutlich über dem BVG-Zins von 1.00%.

Versicherten, die im Laufe von 2021 aus unserer Pensionskasse austreten, wird ein Zins von 1,0% (BVG-Mindestzinssatz für 2021) auf ihrer Austrittsleistung gutgeschrieben. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten werden per 1. Januar 2021 nicht erhöht.

Der reglementarische Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2021 CHF 14’340.- und die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 21’510.-.

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es einen neuen Gesetzesartikel (BVG Art. 47a) zur «freiwilligen Weiterversicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres». Mitarbeitende, welche nach dem 58. Altersjahr ihre Arbeitsstelle verlieren, d.h. deren Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst wird, können eine Weiterversicherung abschliessen.

Im Namen des Stiftungsrates wünschen wir euch alles Gute im neuen Jahr 2021 und danken für das Vertrauen.